Unser Reise- und Gepäckratgeber


Optimal packen und vorbereiten

1. Beachte bitte unbedingt die Freigepäckgrenzen deiner Fluggesellschaft(en). Du findest diese Informationen in deinen Reiseunterlagen und/oder auf der Website(s) der Fluggesellschaft(en). Für Hin- und Rückflug können unterschiedliche Freigepäckgrenzen gelten, wenn unterschiedliche Fluggesellschaften zum Einsatz kommen.


2 Wenn du nicht alleine verreist: Beuge den Unannehmlichkeiten bei einer eventuellen Gepäckverspätung vor, in dem du das Reisegepäck aller Reisender auf verschiedene Koffer verteilst. Wenn sich dann einer deiner Koffer verspäten sollte, kannst du auf die Kleidungsstücke aus dem anderen Koffer zurückgreifen.


3. Versehe deine Koffer immer mit einem Kofferanhänger, der deinen Namen, deine Mobiltelefonnummer und den Bestimmungsort trägt. Im Koffer selbst hinterlass bitte die gleichen Informationen auf einem Blatt Papier.


4. Falls dein Gepäckstück aussieht, wie viele andere, markiere es mit etwas eindeutigem, z. B. einem bunten Wollfaden oder einem auffälligen Aufkleber, so dass du es bei der Gepäckausgabe am Reiseziel leichter erkennen kannst und nicht versehentlich ein falsches Gepäckstück vom Band mitnimmst.


5. Fotografiere alle Gepäckstücke vor deiner Reise von innen und außen, damit du im Falle eines Verlusts oder einer Gepäckverspätung diese Fotos vorzeigen kannst.


6. Bewahre unbedingt eure Gepäckkontrollabschnitte, die du bei der Abfertigung am Abflughafen erhältst, gut auf. Du benötigst diese, um dein Gepäck bei Ankunft reklamieren zu können.


7. Solltest Du auf deiner Reise mehr als 1 Reiseziel haben, bereite unbedingt auf einem Blatt Papier einen Reiseverlauf mit deinen nächsten Zieladressen vor. Vergiss nicht zu erwähnen, wie lange du dich an der jeweiligen Station aufhalten wirst.


8. Wenn du dein Reisegepäck abschließt, nutze bitte nur Schlösser, die "TSA-Approved" sind. So vermeidest du, dass diese aufgebrochen werden müssen, um gefährliche Gegenstände zu identifizieren.


9. Wir bieten dir gerne eine Reisegepäck-Versicherung an, damit deine Gepäckstücke in der Obhut des Transportunternehmens gegen Schäden oder Verlust versichert sind.


Bei der Ankunft am Zielflughafen

1. Bitte prüfe umgehend, ob dein Reisegepäck unversehrt und vollzählig ist und zeige eventuelle Schäden direkt bei der Ankunft beim zuständigen Gepäckserviceschalter eurer Airline an. Hinweis: Schäden an Anbauten wie z. B. Rollen, Gestängen oder außenliegenden Taschen werden unter Umständen nicht ersetzt.


2. Sollte dein Reisegepäck nicht am Reiseziel ankommen, reklamiere dies ebenfalls direkt bei Ankunft am zuständigen Gepäckserviceschalter der Airline. Händige dem Gepäckagenten eure Zieladresse/Liste aus, wann ihr euch wo aufhalten werdet, damit das wieder aufgefundene Gepäckstück an die korrekte Anschrift geliefert werden kann.


3. Kläre mit der Fluggesellschaft ab, was du zur Deckung deines persönlichen Bedarfs einkaufen/ausgeben darfst. Notiere alles - inklusive des Namens des Mitarbeitenden der Airline mit Datum und Uhrzeit.


4. Bewahre von allen Einkäufen die Kassenbelege auf und notiere darauf, um welchen Artikel es sich gehandelt hat, damit du später einen korrekten Nachweis erbringen kannst.


5. Kaufe nur unbedingt notwendige Artikel!


6. Kläre ferner mit der Fluggesellschaft, wo/wie du deine Ausgaben nach der Reise geltend machen kannst (E-Mail-Adresse, Internetseite, notwendige Unterlagen).


Gepäckangelegenheiten liegen außerhalb unseres Zuständigkeits- und Kompetenzbereichs. Wir können und dürfen in einer solchen Angelegenheiten keine Formalitäten für dich übernehmen, sondern lediglich Ratschläge erteilen, was zu tun ist oder wie du dich am besten verhalten solltest.

Dein Flug ist verspätet

Du hast gemäß EU-Verordnung EU261/2004 Anrecht auf Entschädigung, wenn sich dein Flug erheblich verspätet. Maßgeblich ist eine Verspätung von mehr als 3 Stunden bei Ankunft.


Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Eine Entschädigung ist bei der Fluggesellschaft selbst einzufordern. Hierfür bieten die meisten Airlines auf deren Internetseiten entsprechende Formulare an. Wir dürfen diese Angelegenheiten aus rechtlichen Gründen nicht für dich übernehmen.


Keine Entschädigung darfst du erwarten, wenn...

  • die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände (z. B. medizinische Notfälle) zurückzuführen ist
  • die Verspätung bei Ankunft weniger als 3 Stunden betrug
  • es sich um einen Flug gänzlich außerhalb der EU handelte
  • es sich um eine Rückflug in die EU aus einem Nicht-EU-Land mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft handelte

Diese Ausführung wurde von uns grob verkürzt und dient nur zur ersten Orientierung. Ausführliche Informationen findest du online unter...


EU-Fluggastrechte im Fall der Nichtbeförderung, bei verspätetem oder annulliertem Flug (europa.eu)


Du kannst dich zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche selbstverständlich auch an Flugrecht-Portale wenden, die deine Ansprüche bei der jeweiligen Fluggesellschaft für dich anmelden. Diese Flugrecht-Portale behalten dann als Vergütung bei Erfolg einen Teil der Entschädigung für sich ein.

Mängel bei Pauschalreisen

...sind ein großes Ärgernis für Reisende aber auch für den Anbieter der Reise, denn dieser ist stets bestrebt, einwandfreie Leistungen zu erbringen.


Solltest du während deiner pauschalen Urlaubsreise mit Reisemängeln konfrontiert werden, ist die örtliche Zielgebietsreiseleitung des Veranstalters der maßgebliche Ansprechpartner. Die Zielgebietsreiseleitung muss die Möglichkeit erhalten, die aufgetretenen Mängel zu beheben. Sollten sich die Mängel nicht beheben lassen, kann dir ggfs. auch der Wechsel in eine andere Unterkunft der gleichen Kategorie angeboten werden.


Die Kontaktdaten deiner örtlichen Zielgebietsreiseleitung findest du in deinen Reiseunterlagen. In vielen größeren Hotels hat die Reiseleitung regelmäßige Sprechstunden. Gäste kleinerer Hotels hingegen werden häufig nur per E-Mail, telefonisch oder per WhatsApp betreut.


Um nicht vor Ort behebbare Mängel nach der Reise reklamieren zu können, müssen außerdem entsprechende Nachweise/Beweise erbracht werden (schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung, Fotos und ggfs. weitere Unterlagen). Diese sind nach der Reise schriftlich an den Reiseanbieter als Reklamation einzusenden. Wir dürfen diese Angelegenheiten aus rechtlichen Gründen nicht für dich übernehmen.


Hilfreiche Informationen rund um deine Reise, Adressen, Telefonnummern, Ausflugstipps, etc. werden von vielen Reiseveranstaltern in deren Kundenportalen oder Apps zur Verfügung gestellt. Hierfür solltest du dich vor Abreise registrieren, um Zugriff auf diese Informationen zu haben. Über diese Kundenportale/Apps informieren die Reiseveranstalter bereits auf der Buchungsbestätigung.

Sonstiges

Diese Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung. Irrtümer/Änderungen müssen wir uns außerdem ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen, sind jedoch ohne Gewähr.


Bei jeglichen weiteren Fragen um eurer Reise steht euch unser Service-Team selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.


Wir wünschen euch eine angenehme und reibungslose Reise und erholsame wie erlebnisreiche Tage an eurem Reiseziel.