Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermittler-AGB
§ 1
Tätigkeit als Reisevermittler
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die
vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der vom Reisebüro
Flugbörse Peter Quiring (nachfolgend „RB“) erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es
gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB vom RB.
Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
2. RB bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster
Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. Einzelreiseleistungen oder
verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler,
Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von
Einzelreiseleistungen an.
3. Der Reisende erteilt durch die Buchung RB den Vermittlungsauftrag. RB nimmt
den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich
an.
4. Für den vom RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem
jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch “Anbieter“)
sind allein die AGB des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGB der jeweiligen
Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und
müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten
keine AGB eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die
jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich
der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.
§ 2
Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen
1. Mit der Buchung erteilt der Reisende RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für den
Reisenden bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu
vermitteln.
2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den
Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RB an den
Anbieter. Die Übermittlung durch RB stellt keine Annahme des Angebotes des
Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar.
Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er
das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche
Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.
3. RB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für
den Reisenden zu verauslagen. Nachteile des Reisenden, die durch eine nicht
fristgerechte Zahlung des Reisenden verursacht werden, hat der Reisende selbst
zu tragen.
4. Rechnungen, welche durch RB gestellt und eingezogen werden
(Reisebüroinkasso durch RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des
Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu
bezahlen.
5. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch
RB der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei
Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird RB für die nach § 651 w Abs. 3
BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den
dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.
§ 3
Reiseunterlagen
1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder
in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters
(Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das
Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der
Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko
trägt der Reisende.
3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RB wünscht,
übermittelt RB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche
Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus
den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.
4. Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro
ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und
bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder den Anbieter
direkt hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
§ 4
Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden
Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen
1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und
entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder
übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine
anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RB kann auf Wunsch
Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab
Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des
Reisenden, durch den Anbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu
100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf
Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass
nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu
den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno-/Umbuchungsgebühren eine
Bearbeitungsgebühr durch RB erhoben wird.
2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches
Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in
Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In
zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass)
vorzulegen.
3. Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung
des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor
Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor
Vertragsschluss feststeht. RB verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die
Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert RB den Reisenden vor
Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug
durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird RB sicherstellen,
dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen.
Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften.
§ 5
Umbuchung und Rücktritt
1. Die Möglichkeit des Kunden zur Umbuchung einer verbindlichen Buchung sowie
die damit verbundenen Kosten richten sich ausschließlich nach den Konditionen
des vom ihm gewählten Reiseveranstalters bzw. vom ihm gewählten sonstigen
Vertragspartners (z. B. Fluggesellschaft, Hotel, Beförderungsunternehmen oder
andere Leistungsträger). Der Kunde kann die dafür geltenden Konditionen in den
AGB bzw. in den sonstigen Hinweisen des von ihm gewählten Reiseveranstalters
bzw. sonstigen Leistungsträgers einsehen.
2. Bei Buchung eines Pauschalreisevertrages kann der Kunde gemäß § 651 h BGB
jederzeit vor Reisebeginn – grundsätzlich gegen Zahlung einer angemessenen
Entschädigung bzw. einer vom Reiseveranstalter ausbedingten Entschädigungspauschale
– vom Vertrag zurücktreten. Es steht dem Kunden der Nachweis frei,
dass kein oder ein geringerer Schaden als in der vom Reiseveranstalter bezifferten
Entschädigungspauschale entstanden ist bzw. die Entschädigungspflicht
ausnahmsweise nicht besteht, insbesondere, wenn am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
3. Alternativ kann der Kunde nach Maßgabe des § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer
stellen.
4. Im Übrigen richten sich die Möglichkeiten des Kunden zur Stornierung seiner
Buchung nach den Konditionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in
den sonstigen Hinweisen des von ihm gewählten sonstigen Leistungsträgers (z. B.
Fluggesellschaft). Je nach Tarif der gebuchten Leistung, Stornierungszeitpunkt
sowie den Bedingungen des Vertragspartners kann es vorkommen, dass keine
Rückerstattung erfolgt.
Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken wird in der Regel gemäß
den Bedingungen der Fluggesellschaften ausgeschlossen. Flugscheine sind nicht
übertragbar und Namensänderungen nicht möglich, es sei denn, die
Fluggesellschaft hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen.
5. RB unterstützt den Kunden auf Anfrage gern dabei, eine praktikable Lösung zu
finden und gibt nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte zu Stornierungsund
Umbuchungskosten der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger – RB hat
jedoch keinen Einfluss auf die zur Anwendung kommenden
Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger.
6. RB ist berechtigt, alle anfallenden Umbuchungs- oder Stornierungsentgelte der
vermittelten Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger einzuziehen.
7. Zur Vermeidung des Kostenrisikos empfiehlt RB dem Reisenden daher den
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
§ 6
Informationspflichten des Reisevermittlers
1. Soweit RB Reisevermittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt RB die
gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB
und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise,
Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen,
Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese
Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden
sind. RB wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
2. Soweit RB Vermittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1
BGB ist, wird RB den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem
Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
§ 7
Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden/Weiterleitung von Mängelanzeigen
1. RB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen
Anbieters als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für
den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder
auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt
insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des
Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens
bei der Abwicklung von Flügen.
2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht
beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden
gegenüber dem Anbieter führen.
3. Mängel der Vermittlungsleistung von RB hat der Reisende unverzüglich
anzuzeigen und RB -soweit möglich- Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
4. RB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere
Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen
entgegenzunehmen. RB hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen
Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.
§ 8
Haftung von RB
1. RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie
bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer,
Überschwemmungen, von denen die Dienste von RB beeinflusst werden.
2. RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den
Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines
Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die
Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. RB
haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern
diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind. RB
haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom
Reisenden gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von
Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für
Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten
Reisevertrages.
3. Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RB fehlerhafte und/oder
unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und
branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von RB
für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist
die Haftung von RB unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung
für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung
der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des §
651w Abs. 4 BGB.
5. Im Übrigen haftet RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und
auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog.
Kardinalpflichten). RB haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit
dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf
den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen
fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet RB nicht.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für
die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
von RB betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von RB
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
§ 9
Vermittlungsentgelte
1. RB stellt dem Kunden für seine Beratungs- und Serviceleistungen bei der
Vermittlung von Reise- und/ oder Beförderungsverträgen Entgelte nach Maßgabe
des Aushangs im Reisebüro bzw. der Anzeige auf der Website von RB oder nach
Maßgabe einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden in Rechnung. Die
Vermittlungsentgelte werden im Fall des Nichtantritts der Reise oder Beförderung
bzw. im Fall der Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn, der Nichtantritt
bzw. die Stornierung beruht auf einem Verschulden des RB und/ oder dessen
Erfüllungsgehilfen.
2. Die Abwicklung einer Änderung (z.B. Umbuchung) oder Stornierung einer
bestätigten Buchung auf Kundenwunsch bei dem vom Kunden gewählten
Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger durch RB, unter Berücksichtigung der
unter § 5 dargestellten Grundsätze, stellt eine zusätzliche Dienstleistung von RB
dar, die der Kunde freiwillig in Anspruch nehmen kann. Die Leistung gilt als
erbracht, wenn die gewünschte Änderung bzw. Stornierung des Vertrages durch
RB erfolgt ist. Das dafür anfallende Bearbeitungsentgelt wird nach Maßgabe des
Aushangs bzw. der Angabe im Reisebüro bzw. auf der Website von RB oder nach
Maßgabe der Vereinbarung zwischen RB und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Das Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben, sofern eine Umbuchung oder
Stornierung oder Namensänderung wegen des schuldhaften Verhaltens von RB
und/ oder dessen Erfüllungsgehilfen notwendig war.
§ 10
Datenschutz
1. RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung
gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der
Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung
verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur
Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht
mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO
aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der
Reisende in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a
DS-GVO eingewilligt hat.
2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RB
hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende
Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16
DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung
der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19
DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf
Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
3. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an das RB
unter (urlaub@flugboerse.de) oder an die Adresse des RB (Reisebüro Flugbörse
Peter Quiring, Kalter Markt 15, DE-73525 Schwäbisch Gmünd) wenden.
§ 11
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
1. RB ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.